Als Mitglied des Förderkreises können Sie die Gründung der Stiftung „Auszubildendenwerk“ monatlich mit Ihrem Beitrag unterstützen und so einen Beitrag zur Verbesserung der sozialen Situation Auszubildender leisten. Mitglied des Förderkreises zu werden ist einfach: Eine Anmeldung über das Formular auf dieser Webseite reicht. Die Mitgliedschaft ist monatlich kündbar. Über die gezahlten Beiträge erhalten Sie eine jährliche Spendenquittung nach §50 Abs. 1 EStDV. Sie können die Spenden damit im Rahmen Ihrer Steuererklärung geltend machen.


Direkte Spenden für das Azubiwerk sind über die folgende Bankverbindung möglich:


Realisierungsgesellschaft der Stiftung Auszubildendenwerk gUG

Konto: 192 494 26 00 BLZ: 200 10 111

bei der Santanderbank Hamburg

Die Realisierungsgesellschaft der Stiftung Auszubildendenwerk gUG ist nach §52 Abs. 2 Satz 1 Nr. (n) 4 AO  vom Finanzamt Hamburg Nord, unter der Steuernummer: 17 / 450 / 07046, im Bereich der Jugendhilfe als gemeinnützig anerkannt.

Es können somit auch Spendenquittungen nach §50 Abs. 1 EStDV ausgestellt werden.